Als Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprengG benötigen wir keine Genehmigung, um ein Feuerwerk abzubrennen. Wir haben es den zuständigen Behörden jedoch rechtzeitig anzuzeigen
Als Inhaber einer Erlaubnis nach §7 SprengG benötigen wir keine Genehmigung, um ein Feuerwerk abzubrennen. Wir haben es den zuständigen Behörden jedoch rechtzeitig anzuzeigen
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